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Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Zeiterfassung

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) informiert über Pflichten, die nun auf Arbeitgebende zukommen.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass in Deutschland eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung besteht. Das Gericht bezieht sich dabei wiederum auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Mai 2019. Was Arbeitgebende zu beachten müssen, erläutert ein Fachanwalt für Arbeitsrecht in einem Interview mit Faktor-A, dem Arbeitgebermagazin der BA.

Im Interview erläutert der Fachanwalt für Arbeitsrecht, dass Unternehmen nicht zwingend eine Stechuhr einführen müssen. Denn die genaue Auslegung des Urteils und die Übersetzung in die Gesetzgebung sind noch unklar. Allerdings sollten Arbeitgebende sich nun einen Überblick darüber verschaffen, wie Arbeitszeiten und Überstunden in den Unternehmen erfasst werden und ob es dabei für Abteilungen oder einzelne Personen Besonderheiten gibt. Klarheit werde letztendlich die Urteilsbegründung des BAG bringen.

Hier finden Sie das gesamte Interview zur Arbeitszeiterfassung im Magazin Faktor-A.

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