
Geflüchtete aus der Ukraine
21.04.2022
Ziel der Kritik seitens IG BAU sind vor allem die Sonderregelungen in der Saisonarbeit sowie Jobs in der Baubranche. Die IG BAU mahnt an, dass in der Saisonarbeit erst nach 70 Tagen der volle Sozial- und Krankenversicherungsschutz bestehe. In der Baubranche gibt es nach dem Scheitern der Tarifverhandlungen nun keinen Branchenmindestlohn mehr und es gilt nur noch der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 9,82 Euro pro Stunde. Auch davon abgesehen drohe den Geflüchteten Arbeitsausbeutung, da sie noch zu wenige Informationen und zu wenig Wissen über die Arbeitsbedingungen und arbeitsrechtlichen Mindeststandards in Deutschland hätten.
Die IG BAU spricht sich dafür aus, dass Geflüchtete nicht nur Zugang zum Arbeitsmarkt, sondern gleichermaßen Zugang zu Sprachkursen und Beratungsangeboten erhalten. Einrichtungen wie Faire Mobilität könnten Ratsuchende auch in ukrainischer Sprache beraten.
Quelle: IG BAU, Pressemitteilung vom 19.04.2022.
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