
Zeitarbeit: Jahressonderzahlung und Gewerkschaftsbonus
08.05.2023
Gewerkschaftsmitglieder mit einem Tarifvertrag in der Zeitarbeit (DGB & iGZ/BAP) können wieder ab dem 19. Mai bis 30. Juni 2023 ihren Gewerkschaftsbonus beantragen, wie die Servicestelle Faire Zeitarbeit und Werkverträge erläutert.
In den neuen Tarifverträgen der Zeitarbeit steigen die Jahressonderzahlungen und die Boni für Gewerkschaftsmitglieder. Für 2023 gelten nach dem sechsten Monat in Beschäftigung 200 Euro Urlaubs- bzw. Weihnachtsgeld. Im zweiten und dritten Jahr werden 300 Euro ausgezahlt. Ab dem vierten Jahr stehen Beschäftigten 400 Euro zu.
Weitere Informationen finden Sie in der aktuellen Frage des Monats der Servicestelle Faire Zeitarbeit und Werkverträge.
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