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Mehr Geld für Tarifbeschäftigte in der Zeitarbeit

Frage des Monats März 2023 der Servicestelle Faire Zeitarbeit und Werkverträge

Für Beschäftigte in der Zeitarbeit mit Tarifvertrag zwischen DGB und iGZ oder BAP gelten ab dem 1. April 2023 neue Tarife, wie die Servicestelle Faire Zeitarbeit und Werkverträge erläutert.

Der tarifliche Mindestlohn in der Zeitarbeit (Entgeltgruppe 1) steigt auf 13 Euro in der Stunde. Die Monatsentgelte der unteren Entgeltgruppen 1 bis 2b waren bereits anlässlich der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns im Oktober 2022 um 5,98 Prozent (EG 2b) bis 14,25 Prozent (EG 1) erhöht worden. Nun steigen ab April 2023 die Entgelte in allen Tarifgruppen.

Entgeltgruppe

Tarif 2022

Tarif ab 01.04.2023

EG 1

12.43

13,00

EG 2a

12,63

13,20

EG 2b

12,93

13,50

EG 3

13,32

14,55

EG 4

14,08

15,38

EG 5

15,90

17,25

EG 6

17,90

19,24

EG 7

20,89

22,39

EG 8

22,49

23,97

EG 9

23,72

25,14

Weitere Informationen finden Sie in der aktuellen Frage des Monats der Servicestelle Faire Zeitarbeit und Werkverträge.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Faire Beschäftigung.