
Minijobs: Informationen für Beschäftigte
Seit dem 1. Oktober 2022 gelten neue gesetzliche Regelungen für geringfügige Beschäftigungen, die sogenannten Minijobs. Was Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wissen sollten, erklärt ein Flyer des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW.
01.02.2023
Ob Mindestlohn, Urlaub oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall - Beschäftigte in Minijobs haben grundsätzlich die gleichen Rechte wie alle anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Hierzu liefert der Flyer wichtige Informationen. Beschäftigte erhalten außerdem Auskunft über Beratungsangebote und über die Umwandlung von Minijobs in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Die Einkommensgrenze für eine geringfügige Beschäftigung liegt aktuell bei 520 Euro im Monat.
Hier finden Sie den Flyer Minijobs. Informationen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Weitere Informationsmaterialien finden Sie im Downloadcenter.