
Mindestlohn und Minijobs
Die gesetzlichen Änderungen zum allgemeinen Mindestlohn und zur geringfügigen Beschäftigung treten am 1. Oktober 2022 in Kraft.
30.09.2022
Der allgemeine Mindestlohn steigt von 10,45 Euro brutto auf 12 Euro brutto pro Stunde. Außerdem wird zeitgleich die Verdienstgrenze für Minijobs auf 520 Euro pro Monat angehoben. Damit verbunden verändert sich auch der Übergangsbereich für die sogenannten "Midijobs": Dieser verschiebt sich auf den Einkommensbereich von 520,01 Euro bis 1.600 Euro.
Hier finden Sie weitere Informationen zu den Themen Minijobs und Mindestlohn.
Bei Fragen und Beratungsanliegen zum Thema Minijobs finden Sie Unterstützung bei der Minijob-Zentrale.
Beschäftigte in NRW können das Beratungsangebot der Beratungsstellen Arbeit nutzen.