
Neuer Tarifvertrag in der Zeitarbeit
Frage des Monats Juli 2022 der Servicestelle Faire Zeitarbeit und Werkverträge
06.07.2022
Ab dem 1. Oktober 2022 gilt der neue gesetzliche Mindestlohn von 12 Euro. Die ersten drei Entgeltgruppen (1-2b) in der Zeitarbeit liegen aktuell noch unter diesem Wert. Welche Änderungen auf Beschäftigte zukommen, erklärt die Servicestelle Faire Zeitarbeit und Werkverträge in ihrer aktuellen Frage des Monats.
Hier finden Sie weitere Informationen zu den Themen Faire Beschäftigung sowie Tarif und Bezahlung.