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Neues Beratungsangebot für Langzeitarbeitslose

In 37 Kommunen in Nordrhein-Westfalen startet die aufsuchende Stabilisierungsberatung. Damit sollen neue Beschäftigungsverhältnisse in der Corona-Pandemie gefestigt werden

In der Corona-Pandemie startet die Landesregierung jetzt ein neues Arbeitsmarktprogramm: Mit einer „aufsuchenden Stabilisierungsberatung“ sollen ehemals langzeitarbeitslose Menschen bei der Integration in ein Beschäftigungsverhältnis unterstützt werden. Das Land stellt dafür rund 4,5 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF-REACT) zur Verfügung. Die aufsuchende Stabilisierungsberatung ist Teil des 30-Millionen-Euro-Programms „Wiedereinstieg“, mit dem das Land Nordrhein-Westfalen insbesondere langzeitarbeitslose Menschen unterstützen will, um wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.

„Die Langzeitarbeitslosigkeit ist als Folge der Corona-Pandemie in Nordrhein-Westfalen spürbar gestiegen“, sagte Arbeitsminister Karl-Josef Laumann. „Die Pandemie soll soziale Gräben nicht noch größer machen. Daher wollen wir gezielt die Menschen unterstützen, die lange arbeitslos waren und nun eine Chance bekommen zu arbeiten. Mit der aufsuchenden Stabilisierungsberatung machen wir Arbeitnehmern und Arbeitgebern ein Beratungsangebot, damit aus der Chance auf Arbeit eine langfristige Beschäftigung werden kann.“

Einrichtungen aus 37 Kreisen und kreisfreien Städten hatten sich erfolgreich um die Fördermittel beworben. Insgesamt 42 Stabilisierungsberater und -beraterinnen helfen Arbeitgebern und Beschäftigten dabei, mögliche Probleme bei der dauerhaften Integration in den Arbeitsmarkt zu beseitigen. Beispielsweise durch individuelle Beratung oder Coachings zur Entwicklung von Schlüsselkompetenzen für den beruflichen Alltag oder zum Aufbau einer Tagesstruktur. Dabei ergänzen sie die Arbeit von Jobcenter und Arbeitsagentur. Träger sind beispielsweise gemeinnützige Einrichtungen oder Beschäftigungsgesellschaften. Sie haben umfangreiche Erfahrungen in der Beratung von Arbeitgebern und ehemaligen Arbeitslosen. Pro Kreis und kreisfreier Stadt können, je nach regionalem Bedarf, zwischen einer halben und vier Personalstellen gefördert werden. Der Erfolg des neuen Ansatzes wird mittels einer begleitenden Evaluation durch ein Forschungsinstitut untersucht.

Quelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW, Presseinformation 106/02/2022.