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Tariftreuegesetz tritt in Kraft

Ab dem 1. September 2022 ist in der Altenpflege tarifliche Bezahlung verpflichtend.

Die Tariftreueregelung gilt sowohl für ambulante Pflegedienste als auch für die stationäre Altenpflege. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) rechnet mit Gehaltssteigerungen um bis zu 30 Prozent. Das Gesetz ist soll nach Auffassung des BMG außerdem dazu beitragen, die bestehende Lücke zwischen den Gehältern in der Altenpflege und der Krankenpflege zu schließen: Diese liegt nach Angaben des Ministeriums bei rund 700 Euro im Monat.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Pressemitteilung vom 01.09.2022.

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