
Zeitarbeit: Das Arbeitszeitkonto nach der Kündigung
Frage des Monats August 2022 der Servicestelle Faire Zeitarbeit und Werkverträge
19.08.2022
Für Beschäftigte in der Zeitarbeit mit einem iGZ- oder BAP-Tarif sind Arbeitszeitkonten vereinbart. Bei einer Kündigung gilt grundsätzlich, dass vorhandene Plusstunden auszuzahlen sind - egal, warum der oder die Beschäftigte ausscheidet. Falls Beschäftigte Minusstunden auf ihrem Arbeitszeitkonto haben, dürfen diese nur dann vom Gehalt abgezogen werden, wenn es eine außerordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber gab oder die Kündigung durch den Arbeitnehmer eingereicht wurde.
Welche Regelungen sonst noch zu beachten sind, erklärt die Servicestelle Faire Zeitarbeit und Werkverträge in ihrer aktuellen Frage des Monats.
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