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Was sich bei Minijobs im neuen Jahr ändert

Im Jahr 2022 treten mehrere Änderungen für Minijobs inkraft. Was jetzt gilt, erklärt die Minijob-Zentrale.

Die größte Neureung ergibt sich durch die Erhöhung des Mindestlohns auf 9,82 Euro pro Stunde ab dem 1. Januar 2022. Beschäftigte in Minijobs dürfen ab dem Jahreswechsel damit maximal 43 Stunden im Monat arbeiten, wenn sie die sogenannte Minijobgrenze von 450 Euro pro Monat nicht übersteigen wollen.

Die Minijobzentrale informiert außerdem zu den Abgaben für Minijobs im gewerblichen Bereich, die Fälligkeitstermine für Beitragsnachweise sowie zur Krankenversicherung, Vorbeschäftigungszeiten und weiteren Änderungen.

Hier finden Sie die Informationen der Minijob-Zentrale zu Änderungen im Jahr 2022.

Weitere Informationen zum Thema Minijobs stellt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen auf folgenden Flyern bereit:

Diese und weitere Flyer können über den Broschürenservice des Ministeriums bestellt werden: www.mags.nrw/broschuerenservice.