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Zeitarbeit: Urlaubs-Bonus für Gewerkschaftsmitglieder?

Frage des Monats Mai 2022 der Servicestelle Faire Zeitarbeit und Werkverträge

In der aktuellen Frage des Monats klärt die Servicestelle Faire Zeitarbeit und Werkverträge über den Mitgliederbonus für Gewerkschaftsmitglieder bei der Jahressonderzahlung auf. Laut Servicestelle können Gewerkschaftsmitglieder mit einem iGZ- oder BAP- Tarifvertrag bei der Jahressonderzahlung einen Mitgliederbonus erhalten. Die Zahlung der Jahressonderzahlung ("Urlaubsgeld") steht zum 30. Juni an - allerdings muss sie selbstständig durch die Beschäftigten beantragt werden. Die Frist dafür beginnt am 19. Mai und endet zum 30. Juni.

Hier finden Sie die aktuelle Frage des Monats der Servicestelle mit weiteren Informationen zum Thema Mitgliederbonus bei der Jahressonderzahlung in der Zeitarbeit.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Zeitarbeit und Werkverträge.