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Zeitarbeit: In welchen Branchen ist der Einsatz verboten?

Frage des Monats Juni 2023 der Servicestelle Faire Zeitarbeit und Werkverträge

Im Bauhauptgewerbe ist Zeitarbeit grundsätzlich verboten. Hierzu gehören das Baugewerbe, Gerüstbaugewerbe, Abbruchgewerbe, Dachdeckerhandwerk und Garten- und Landschaftsbau. Eine abschließende Liste findet sich in der Baubetriebeverordnung.

Allerdings gibt es hiervon auch Ausnahmen, wenn z.B. keine bautypischen Tätigkeiten ausgeübt werden. Der Einsatz in der Buchhaltung eines Bauunternehmens wäre damit zulässig. Außerdem können sich Baubetriebe untereinander über die sogenannte Kollegenhilfe Arbeitskräfte aus dem Baugewerbe überlassen.

Weitere Informationen finden Sie in der aktuellen Frage des Monats der Servicestelle Faire Zeitarbeit und Werkverträge.

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