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Arbeits- und Hygieneschutz in Landwirtschaft und Fleischindustrie

Nordrhein-Westfälischer Arbeitsschutz überprüft landesweit die Unterkünfte von Saisonarbeitern in der Landwirtschaft und Werkvertragsarbeitnehmern in der Fleischindustrie.

Das Arbeitsministerium wird im Mai verstärkt die Umsetzung der besonderen Arbeitsschutz- und Hygienebestimmungen beim Einsatz von Saisonarbeitskräften in der Landwirtschaft überprüfen. Dabei sollen die Arbeitsschützer des Landes insbesondere auch die Unterkünfte von Werkvertragsarbeitnehmern in der Fleischindustrie kontrollieren.

„Gerade in der jetzigen Zeit kommt dem Arbeits- und Infektionsschutz in der Saisonarbeit und bei der Unterbringung von Werkvertragsnehmern in der Fleischindustrie eine besondere Bedeutung zu. Deshalb wollen wir mit dieser Aktion ein klares Signal setzen“, begründet Arbeitsminister Karl-Josef Laumann die Aktion.

Die Kontrollen erfolgen in Abstimmung mit dem Umwelt- und Landwirtschaftsministerium. Ministerin Ursula Heinen-Esser: „Es ist erfreulich, dass die gemeinsamen Anstrengungen und Aufrufe dazu geführt haben, dass sich die Lage auf dem Saisonarbeitskräftemarkt entspannt hat und die Erntesaison gut angelaufen ist. Inländische und ausländische Arbeitskräfte unterstützen die Betriebe und tragen dazu bei, dass wir trotz Corona-Krise regionale Vielfalt auf unseren Tellern bewahren. Um dies nicht zu gefährden, sind in allen Betrieben entlang der Lebensmittelkette vom Acker bis zum Handel zwingend die geltenden strengen Hygieneauflagen einzuhalten und sicherzustellen.“

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