
Arbeitsschutzprogramm für die Fleischwirtschaft
21.05.2020
Aufgrund eines Corona-Ausbruchs in einem Schlachthof im Kreis Coesfeld testeten die Gesundheitsämter seit vorletzter Woche alle Beschäftigten in den großen Schlachtbetrieben des Landes. Nach Auswertung von fast 90 Prozent der Tests zählt das Land 393 positive Corona-Fälle in sieben Betrieben. Zudem kontrollierten die Behörden gemeinsam mit dem Arbeitsschutz des Landes die Unterkünfte von Werkvertragsarbeitnehmern.
„Der Ausbruch in Coesfeld bestätigte mich in meinem lang gehegten Verdacht, dass das System der Werkvertragsstrukturen für die prekären Verhältnisse in der Fleischwirtschaft hauptverantwortlich ist. Es ermöglicht ein kollektives Wegsehen“, so der Minister: „Die Ankündigung der Bundesregierung, Werkverträge im Bereich der Schlachtung nun in Großbetrieben gänzlich zu verbieten, ist ein großer Sieg für alle Beschäftigten in der Fleischindustrie und alle Menschen, die seit Jahren gegen dieses System der Ausbeutung kämpfen.“
Bei einer groß angelegten Kontrollaktion von 30 Schlachthöfen durch den staatlichen Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalens im letzten Sommer wurden knapp 8.700 Verstöße insbesondere gegen das Arbeitsschutz- und das Arbeitszeitrecht festgestellt. Nur zwei Betrieben stellten die Kontrolleure ein gutes Zeugnis aus. Laumann forderte deshalb seit Herbst höhere Bußgelder bei Verstößen, eine digitale Zeiterfassung in der Fleischwirtschaft und erweiterte Zugriffsrechte für den Arbeitsschutz. Auch diesen Empfehlungen folgt das „Arbeitsschutzprogramms für die Fleischwirtschaft“ der Bundesregierung.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW, Presseinformation 405/05/2020