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BMAS: Einheitlicher Arbeitsschutz gegen das Coronavirus

Ab der kommenen Woche können wieder mehr Unternehmen ihren Betrieb aufnehmen und Geschäfte öffnen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zehn Regeln festgelegt, die dem Schutz vor dem Coronavirus am Arbeitsplatz dienen sollen.

Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden ab der kommenden Woche an ihre Arbeitsplätze zurückkehren. Dabei müssen sie sich auf strengere Hygiene- und Infektionsschutzvorschriften am Arbeitsplatz einstellen. Arbeitgebende müssen entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen umsetzen. Die neuen Regelungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales finden Sie hier.