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Corona-Pandemie: Arbeitstage von bis zu zwölf Stunden erlaubt

Im Rahmen des Corona-Sozialschutzpakets wurden arbeitsrechtliche Ausnahmeregelungen erlassen, um die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, des Gesundheitswesens und der pflegerischen Versorgung, der Daseinsvorsorge sowie die Versorgung der Bevölkerung mit existentiellen Gütern in der derzeitigen Situation der Corona-Pandemie sicherzustellen.

Auf der Internetseite des DGB Rechtsschutz finden Sie Informationen über Ausnahmen der Arbeitszeitverordnung in Zeiten der Corona-Pandemie. Zudem erbringt die DGB Rechtsschutz GmbH die Rechtsberatung und Prozessvertretung für Gewerkschaftsmitglieder.

Zu den Informationen über die arbeitsrechtlichen Ausnahmeregelungen.