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Corona-Virus: Neue Regeln für Kurzarbeit

Anzeigen von Kurzarbeit können ab sofort abgegeben werden. Die neuen Regelungen gelten rückwirkend zum 1. März. Ansprechpartnerin ist die Agentur für Arbeit vor Ort.

Auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit erhalten Unternehmen alle Informationen zur Beantragung von Kurzarbeitergeld. Die eingestellten Informationen gelten für Arbeitsausfälle, die durch das Corona-Virus oder auch durch andere konjunkturellen Ursachen entstehen. Hier geht es zur Seite der Bundesagentur für Arbeit.