
Erhöhung des Kurzarbeitergeldes bis zum Jahresende
24.04.2020
Bis zum Jahresende soll das Kurzarbeitergeld für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Arbeitszeit sich um mindestens 50 Prozent verringert hat, ab dem vierten Monat auf 70 Prozent (77 Prozent für Eltern) und ab dem siebten Monat auf 80 Prozent (87 Prozent für Eltern) erhöht werden. Zurzeit beträgt das Kurzarbeitergeld 60 Prozent beziehungsweise 67 Prozent des ausgefallenen Lohns.
Die Gewerkschaften begrüßen die neu in Aussicht gestellte Regelung. Kritik kommt von Arbeitgeberseite und vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW).
Die jeweiligen Positionen finden Sie hier:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) hat verschiedene Modellrechungen durchgeführt und spricht sich für eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes insbesondere im Niedriglohnbereich aus. Zu der Modellrechnung geht es hier: