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Fünf Jahre Mindestlohn – eine Erfolgsgeschichte

Vor fünf Jahren trat das Gesetz zur Re­gelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) in Kraft. Seitdem gilt in Deutschland ein flächen­deckender allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Sichergestellt ist dabei, dass der allgemeine Mindestlohn nicht die Branchenmindestlöhne verdrängt, soweit sie höher sind. Alle zwei Jah­re beschließt seitdem eine „Mindest­lohnkommission“ über Anpassungen der Höhe des Mindestlohns. Zudem hat die Europäische Kommission Anfang 2020 formal die Konsultationen zu ei­ner europäischen Mindestlohnpolitik eingeleitet. Heute ist klar: die Lohnun­tergrenze hat bis dato keine negativen Beschäftigungseffekte.

Zum Beitrag im G.I.B.-Info 02/2020 geht es hier.