
Fünf Jahre Mindestlohn – eine Erfolgsgeschichte
Vor fünf Jahren trat das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) in Kraft. Seitdem gilt in Deutschland ein flächendeckender allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
17.08.2020
Sichergestellt ist dabei, dass der allgemeine Mindestlohn nicht die Branchenmindestlöhne verdrängt, soweit sie höher sind. Alle zwei Jahre beschließt seitdem eine „Mindestlohnkommission“ über Anpassungen der Höhe des Mindestlohns. Zudem hat die Europäische Kommission Anfang 2020 formal die Konsultationen zu einer europäischen Mindestlohnpolitik eingeleitet. Heute ist klar: die Lohnuntergrenze hat bis dato keine negativen Beschäftigungseffekte.
Zum Beitrag im G.I.B.-Info 02/2020 geht es hier.