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Mindestlohn drängte Beschäftigte nicht in Selbstständigkeit

Eine Studie des ZEW Mannheim und des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) Nürnberg im Auftrag der Mindestlohnkommission zeigt, dass die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns nicht zu einem Zuwachs der (Solo-)Selbstständigkeit führte.

Nach der Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 befürchteten einige Ökonomen, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber angesichts steigender Löhne Arbeitskräfte entlassen würden. Eine These war, dass der Mindestlohn auf diesem Wege zu einem Anstieg der (Solo-)Selbstständigkeit führen könnte. Diese These wurde nun non Forscherinnen und Forschern des ZEW Mannheim und des IAB im Auftrag der Mindestlohnkommission untersucht. Die Studie wertete hierzu Daten des Mannheimer Unternehmenspanels aus. Sie zeigte, dass nach der Einführung des Mindestlohns die Zahl der Soloselbstständigen sogar zurückgegangen war. Es sei also nicht davon auszugehen, dass Unternehmen ihre Beschäftigten in die Selbstständigkeit gedrängt haben, um den Mindestlohn zu umgehen.

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