
NRW Soforthilfe für Freiberufler und Soloselbstständige gestartet
Damit Kleinunternehmer, Freiberufler und Soloselbstständige finanzielle Engpässe überbrücken können, stellen Land und Bund - je nach Mitarbeiterzahl - Zuschüsse in Höhe von 9.000, 15.000 und 25.000 Euro bereit.
28.03.2020
Selbstständige, die infolge der Corona-Krise Umsatzeinbußen erlitten haben, mit massiven Auftragsstornierungen kämpfen oder aufgrund einer Anordnung den Betrieb schließen mussten, können ab sofort online die NRW Soforthilfe 2020 beantragen. Bearbeitet werden die Anträge von den Bezirksregierungen. Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags geben auch die Wirtschaftskammern mit ihrem Beratungsnetzwerk. Hier geht es zum Online-Antrag.