Bild: MAGS NRW

Verbot von Werkverträgen in der Fleischindustrie ist möglich

Ein vom nordrhein-westfälischen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten bestätigt, dass ein Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in der Fleischindustrie möglich ist. Der Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer rechtfertige diesen Eingriff des Gesetzgebers, so das Gutachten.

Die Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie stehen nicht zuletzt aufgrund der schwerwiegenden Corona-Ausbrüche in Schlachtbetrieben in der Kritik. Im Zentrum der Diskussion befinden sich die Beschäftigungsformen der Werkverträge und Leiharbeit und ihre Auswirkungen auf die oft prekäre Situation der Beschäftigten. Für den Arbeits- und Gesundheitsminister in Nordrhein-Westfalen, Karl-Josef Laumann, steht fest, dass die Nutzung von Werkverträgen in der Fleischindustrie beendet werden muss. Während Werkverträge in anderen Wirtschaftsbereichen gut funktionieren würden, seien die Missstände in der Fleischindustrie offenkundig. Allerdings wurde von Gegnern eines solchen Verbots bislang infrage gestellt, ob ein sektorales Verbot von Werkverträgen – also ein Verbot, dass sich ausschließlich auf die Fleischindustrie beschränkt – rechtlich überhaupt möglich ist.

Für den Minister hat das neue Rechtsgutachten von Prof. Dr. Olaf Deinert diese Einwände aus dem Weg geräumt. "Das nun vorliegende Gutachten kommt klar zu dem Schluss: Ein solches Verbot ist rechtlich möglich, um drohende schwere Schäden für die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Kernbereichen der Fleischindustrie abzuwenden", so der Minister. Laut Gutachten würden die festgestellten Missstände beim Einsatz von Werkverträgen in der Fleischindustrie ein sektorales Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit rechtfertigen. Minister Laumann zeigt sich angesichts dieser Beurteilung zuversichtlich, dass nun ein Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in der Fleischindustrie umgesetzt werden kann: "Damit stehen einem Direkteinstellungsgebot keine rechtlichen Hinderungsgründe mehr im Weg. Ich erwarte, dass dieses Gutachten den Gesetzgebungsprozess unterstützen wird.“

Das vollständige Rechtsgutachten von Prof. Dr. Olaf Deinert finden Sie hier.