
Wussten Sie schon, dass...
23.01.2020
Schwangere und stillende Frauen dürfen grundsätzlich nach 20 Uhr nicht beschäftigt werden, auf Antrag bei den Bezirksregierungen sind aber Ausnahmen möglich. Mehr erfahren Sie hier.
23.01.2020
Schwangere und stillende Frauen dürfen grundsätzlich nach 20 Uhr nicht beschäftigt werden, auf Antrag bei den Bezirksregierungen sind aber Ausnahmen möglich. Mehr erfahren Sie hier.