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Zweites Gutachten: Geplante Verbote in der Fleischindustrie sind rechtens

Ein weiteres Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die geplanten Verbote von Leiharbeit und Werkverträgen in der Fleischindustrie rechtlich nicht zu beanstanden wären. Das Gutachten von Prof. Dr. Wolfgang Däubler wurde vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) in Auftrag gegeben.

Nachdem bereits ein vom nordrhein-westfälischen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten bestätigt hatte, dass ein Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in der Fleischindustrie möglich ist, findet sich diese Rechtsauffassung nun auch im Gutachten von Prof. Däubler. In seinem Gutachten gelangt er zu der Einschätzung, dass das von der Bundesregierung geplante Verbot von Leiharbeit und Werkverträgen in der Fleischindustrie zwar einen Eingriff in die berufliche Betätigungsfreiheit darstellt, dieser aber zum Ziel eines verbesserten Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten geeignet, erforderlich und verhältnismäßig wäre. Dass sich das geplante Verbot von Leiharbeit und Werkverträgen ausschließlich auf die Fleischindustrie beschränke, ist nach Auffassung von Prof. Däubler keine Verletzung des Gleichheitssatzes, da das Verbot den erkennbaren Misständen und Besonderheiten in diesem Sektor Rechnung trage.

Das Gutachten von Prof. Dr. Wolfgang Däubler im Auftrag des DGB und der NGG finden Sie hier.

Das Gutachten von Prof. Dr. Olaf Deinert im Auftrag des MAGS finden Sie hier.