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Bundeskabinett beschließt Pflegereform

Ab dem 1. September 2022 sollen ausschließlich Pflegeeinrichtungen Versorgungsverträge erhalten, die nach Tarifvertrag oder in ähnlicher Höhe zahlen. So steht es im Gesetzentwurf, auf den sich das Bundeskabinett nun geeinigt hat. Das Gesetz soll noch im Juni im Bundestag beschlossen werden.

In der Pflege gibt es zurzeit keinen Branchentarifvertrag. Nur etwa die Hälfte der Beschäftigten in der Pflege erhält einen Tariflohn. Nicht zuletzt wegen des Fachkräftemangels und der besonderen Arbeitsbelastung von Pflegekräften in der Pandemie fordern Verbände und Gewerkschaften eine bessere Bezahlung. Um dieses Ziel zu erreichen, sieht die Pflegereform vor, dass nur noch Pflegeeinrichtungen Versorgungsverträge erhalten, die einen Tariflohn oder in ähnlicher Höhe zahlen.

Gleichzeitig soll mit der Reform verhindert werden, dass diese höheren Personalkosten zur finanzielle Überlastung der Pflegebedürftigen führen. Der Gesetzentwurf plant dazu eine Entlastung der Pflegebedürftigen mit Zuschlägen sowie einem Zuschuss für die Pflegeversciherung aus Bundesmitteln um jährlich eine Milliarde Euro.