
Erntehilfen: Ohne Sozialversicherung für 102 Tage?
31.03.2021
Statt für 70 soll die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht im Jahr 2021 für 102 Tage bestehen. Im Jahr 2020 galt die Regelung sogar für 115 Tage. In dieser Zeit erwerben die Erntehilfen in der Saisonarbeit keine Ansprüche in den sozialen Sicherungssystemen und sind auch nicht über die Beschäftigung krankenversichert. Die Bundesregierung hat sich nun auf die erneute Ausweitung geeinigt. Der Bundestag soll im April über das Vorhaben abstimmen.
Die von der Bundesregierung geplante Regelung soll bis Ende Oktober 2021 gültig sein und wird mit der Eindämmung der Corona-Pandemie begründet: Eine längere Befreiung von der Sozialversicherungspflicht soll für längere Beschäftigungsdauern der oftmals ausländischen Beschäftigten führen und damit die Mobilität der Arbeitskräfte reduzieren.
Der DGB bewertet dies als Risiko für die Beschäftigten. Anja Piel, Vorstandsmitglied des DGB, mahnt an, dass die Ausnahmeregelung nicht zum Standard in der Saisonarbeit werden dürfe. Sie fordert, dass Erntehilfen den vollen Schutz der Sozialversicherung erhalten und der Bundestag den Vorschlag der Bundesregierung ablehnt.
Quelle: Deutscher Gewerkschaftsbund, Pressemitteilung 016, 31.03.2021.