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Faire Anwendung von Werkverträgen

Die Servicestelle Faire Zeitarbeit und Werkverträge hat ihre "Checkliste Werkvertrag" für Betriebs- und Personalräte aktualisiert.

Interessenvertretungen können die aktualisierte Checkliste dazu nutzen, die korrekte Anwendung von Werkveträgen im eigenen Betrieb zu überprüfen. Ausschlaggebend für eine richtige Einschätzung ist nicht die vertragliche Vereinbarung, sondern vor allem die praktische Durchführung des jeweiligen Einzelfalls. Grundlage für die Checkliste bildet § 611a BGB Arbeitsvertrag, der mit der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes am 1. April 2017 in Kraft getreten ist.

Die Servicestelle faire Zeitarbeit und Werkverträge ist eine öffentliche Beratungsstelle für alle Beschäftigten in der Leiharbeitsbranche. In ihrem Ratgeber faire Zeitarbeit beantwortet sie die häufigsten Fragen zu Rechten in Leiharbeit und Zeitarbeit. Die Servicestellt ist auch telefonisch (0211 / 837 1925) oder per Mail erreichbar. Alle Beratungen sind kostenlos.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der Servicestelle faire Zeitarbeit und Werkverträge.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Zeitarbeit und Werkverträge.