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Erst Auflösungsvertrag, dann Obdachlosigkeit

Zwei bei einem Zeitarbeitsunternehmen beschäftigte Frauen aus Rumänien und Bulgarien wendeten sich Ende Januar 2021 an die Beratungsstelle „Arbeitnehmerfreizügigkeit fair gestalten“. Sie waren in den vorangehenden Monaten für einen Spediteur in der Nähe von Rheine eingesetzt worden. Während des Einsatz lebten sie in einer Unterkunft, die ihnen das Zeitarbeitsunternehmen vermittelt hatte. Dieses hatte sie nun dazu bewegt einen Auflösungsvertrag für ihr Arbeitsverhältnis zu unterschreiben – und forderte sie dazu auf, die Unterkunft innerhalb von sechs Tagen zu räumen.

Frau B. und Frau M. hatten damit nicht nur ihr Einkommen verloren, sondern standen kurz vor der Obdachlosigkeit. Pagonis Pagonakis, Projektkoordinator bei „Arbeitnehmerfreizügigkeit fair gestalten“ (Arbeit und Leben DGB/VHS NRW) in Düsseldorf, konnte die Frauen auf Griechisch beraten und sich somit schnell einen Überblick über die Situation verschaffen. Er nahm sofort Kontakt zur Beratungsstelle Arbeit beim Jugend- und Familiendienst Rheine e.V. auf, um Hilfe direkt vor Ort zu organisieren. Zusätzliche Unterstützung leistete die Rechtsberatung für ausländische Beschäftigte der Aktion Würde und Gerechtigkeit e.V. in Lengerich. 

Hier geht es zum Fall des Monats.

Hier finden Sie Informationen zu Beratungsangeboten des landesweiten Netzwerks gegen Arbeitsausbeutung.