
Gleiche Rechte auch für Minijobber
09.07.2021
Beschäftigte im Minijob haben die gleichen Rechte wie alle anderen Beschäftigten auch. Trotzdem werden in der Praxis häufig Verstöße gegen die Zahlung des Mindestlohns und arbeitsrechtliche Ansprüche festgestellt.
Daher hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales nun zwei Flyer veröffentlicht, die sich jeweils speziell an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber richten. Darin werden die beiden Zielgruppen passgenau über die gesetzlichen Rechte von Minijobberinnen und Minijobbern, aber auch über die Vorteile einer Umwandlung des Minijobs in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung informiert.
- Minijobs. Informationen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.
- Minijobs. Informationen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Die Flyer sind auch im Downloadcenter der Website zu finden und können über den Broschürenservice des Ministeriums bestellt werden: www.mags.nrw/broschuerenservice.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen setzt sich dafür ein, eine faire, gesunde und moderne Arbeitswelt zu gestalten.
Bei Bürgeranfragen können Sie sich telefonisch unter 0211 837-1001 an das Service Center der Landesregierung wenden.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Minijobs.