
Fleischwirtschaft: Kündigung statt Übernahme
Seit dem 1. Januar 2021 sind Werkverträge in weiten Teilen der Fleischindustrie verboten. Doch das Werkvertragsverbot hat nicht alle Probleme beseitigt.
23.06.2021
Das Arbeitsschutzkontrollgesetz hat Beschäftigten in der Fleischindustrie und den Fachkräften in Beratungseinrichtungen große Hoffnungen gemacht: Das Verbot der Werkverträge im Kerngeschäftsbereich der deutschen Fleischwirtschaft sollte die Behandlung der Beschäftigten komplett verändern, vieles oder sogar alles besser machen. Dieser Fall aus der Beratungspraxis zeigt jedoch, dass das Gesetz nur der erste, wenn auch sehr wichtige, Schritt ist. Bis sich der Arbeitsalltag und die Arbeitskultur vollständig ändern, ist es aber noch ein langer Weg.
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Hier finden Sie Informationen zu Beratungsangeboten des landesweiten Netzwerks gegen Arbeitsausbeutung.