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Mindestlohn steigt auf 9,50 Euro

Zum 1. Januar 2021 steigt der Mindestlohn auf 9,50 Euro. Am 28. Oktober hat das Bundeskabinett die Dritte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen.

Nach der Anhebung auf 9,50 Euro zum 1. Januar 2021 sind in der Verordnung weitere schrittweise Erhöhungen vorgesehen. Zum 1. Juli 2021 soll der gesetzliche Mindestlohn auf brutto 9,60 Euro, zum 1. Januar 2022 auf brutto 9,82 Euro und zum 1. Juli 2022 auf brutto 10,45 Euro steigen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.