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Mindestlohn steigt auf 9,60 Euro

Zum 1. Juli 2021 steigt der Mindestlohn auf 9,60 Euro. Am 28. Oktober 2020 hat das Bundeskabinett die Dritte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen.

Nach der Anhebung auf 9,60 Euro zum 1. Juli 2021 sind in der Verordnung weitere schrittweise Erhöhungen vorgesehen. Zum 1. Januar 2022 soll der gesetzliche Mindestlohn auf brutto 9,82 Euro und zum 1. Juli 2022 auf brutto 10,45 Euro steigen.

Die Anhebung des Mindestlohns ist auch für geringfügig Beschäftigte bzw. Beschäftigte in sogenannten Minijobs wichtig. Aktuell liegt die Minijobgrenze bei 450 Euro pro Monat. Beschäftigte in Minijobs dürfen mit der aktuellen Mindestlohnerhöhung demnach nicht mehr als 46,8 Stunden pro Monat arbeiten, da ihr Einkommen sonst über 450 Euro liegen würde. Sie würden dann der Sozialversicherungspflicht unterliegen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.