Seit dem 16. Februar 2021 können Soloselbstständige, die im Rahmen der Überbrückungshilfen III keine Fixkosten geltend machen, aber dennoch stark von der Corona Krise betroffen sind, einmalig eine Neustarthilfe von bis zu 7.500 Euro erhalten. Anträge können über ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden.
Weitere Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website des Bundesfinanzministeriums.
Hier finden Sie Informationen zum Thema Soloselbstständigkeit.