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Tarifeinigung in der Fleischwirtschaft

Am 27. Mai 2021 haben die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und die Arbeitgeber der Fleischwirtschaft eine Tarifeinigung erreicht.

Wie die NGG und der Verband der Ernährungswirtschaft (VdEW) mitteilten, haben die Tarifparteien für die rund 160.000 Beschäfigten in Schlachthöfen und Unternehmen der Fleischverarbeitung einen deutschlandweiten Mindestlohn von 10,80 Euro pro Stunde beschlossen. Der Mindestlohn soll in zwei Schritten weiter angehoben werden: Zum 1. Januar 2022 wird der branchenweite Mindestlohn auf 11,00 Euro erhöht und steigt ab 1. Dezember 2023 auf 12,30 Euro pro Stunde.

Quelle: Pressemitteilung der NGG vom 1. Juni 2021.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Arbeitsschutzkontrollgesetz, das auch strukturelle Reformen für die Fleischindustrie vornimmt.