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Tarifspiegel Niedrigeinkommen 2020

In Nordrhein-Westfalen gab es 2020 in 53 Wirtschaftszweigen tarifliche Grundvergütungen unterhalb der Niedriglohnschwelle von 11,05 Euro brutto je Stunde.

Für den Tarifspiegel 2020 wertete das Tarifregister Nordrhein-Westfalen die 132 in Nordrhein-Westfalen gültigen Branchentarifverträge aus. Dem Tarifspiegel zufolge gab es in 53 Wirtschaftszweigen tarifliche Grundvergütungen von weniger als 11,05 Euro die Stunde (ohne Zuschläge wie Urlaubsgeld und Sonderzahlungen). In fünfzehn Branchen lagen die Entgelte auch nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung unterhalb der Niedriglohnschwelle.

Für die Errechnung der Niedriglohngrenze ist das Statistische Bundesamt zuständig. Die derzeitige Grenze von 11,05 Euro wurde anhand von Daten aus dem Jahr 2018 ermittelt. Entsprechend der Definition, die von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der  Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) angewandt wird, gelten Bruttoverdienste unterhalb von zwei Drittel des mittlereren Verdienstes (Median) als Niedriglöhne. Der Medianwert entspricht nicht dem Durschnittswert der Einkommen. Er gibt stattdessen an, dass je eine Hälfte der verglichenen Einkommen über- bzw. unterhalb seines Werts liegt.

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