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Vereint gegen Arbeitsausbeutung und Schwarzarbeit

Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit von BMF, BMAS und DGB beschlossen

Viele mobile Beschäftigte kennen ihre Rechte und deutsche Mindeststandards wie Mindestlöhne oder Erholungsurlaub nicht. Oftmals sprechen sie auch nicht gut genug Deutsch, um ihre Rechte einzufordern. Dies wird teilweise von Arbeitgebern ausgenutzt. Dem möchten die Bundesministerien der Finanzen sowie für Arbeit und Soziales gemeinsam mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund ein Ende setzen. Mit der Unterzeichnung einer Rahmenvereinbarung soll die Zusammenarbeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung, der gewerkschaftsnahen Beratungsstellen für ausländische Beschäftigte ("Faire Integration", "Faire Mobilität") sowie der Servicestelle gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel verbessert werden. So wollen die Beteiligten das Unterlaufen des Arbeits- und Sozialrechts noch konsequenter bekämpfen.

Die Vereinbarung tritt zum 1. Juli 2021 in Kraft. Sie schafft einen verbindlichen Rahmen für die Zusammenarbeit der beteiligten Stellen. Parallel sind auch Beratungsstellen, die durch die Bundesländer finanziert werden, durch eine eigene Vereinbarung in die Kooperation mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit eingebunden. Der bereits etablierte Austausch zwischen den Beratungsstellen und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit wird weiter ausgebaut. Die Vereinbarung etabliert feste Austauschformate. Sie schafft Leitlinien für Fälle, die sowohl arbeits- und sozialversicherungsrechtliche wie auch strafrechtliche Verstöße umfassen. Zudem sind mehr Schulungen der Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit geplant.  Auch sollen Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit die Opfer von Ausbeutung künftig vermehrt an die gewerkschaftsnahen Beratungsstellen verweisen. Bedeutsam ist ebenfalls die Einbindung der Servicestelle gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel. Sie soll bei allen Beteiligten Kompetenzen aufbauen, um derartige Straftaten besser aufdecken und bekämpfen zu können.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Pressemitteilung vom 1. Juli 2021.

Bekämpfung von Arbeitsausbeutung in NRW

Die vom BMAS geförderten Beratungsstellen Faire Mobilität, Faire Integration und bei der Servicestelle gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel unterstützen in Nordhrein-Westfalen das landesweite Netzwerk gegen Arbeitsausbeutung. In diesem kooperieren sie mit den Beratungsstellen Arbeit, die in allen 53 Kreisen und kreisfreien Städten des Landes vertreten sind. In das Netzwerk sind außerdem die landesgeförderten Beratungsprojekte Arbeitnehmerfreizügigkeit fair gestalten, Servicestelle Faire Zeitarbeit und Werkverträge, der Rechtsberatung für ausländische Beschäftigte von Aktion Würde und Gerechtigkeit e.V. sowie ihre lokalen Netzwerkpartnern eingebunden.

Hier finden Sie weitere Informationen über Beratungsangebote für Beschäftigte in NRW.