
Zeitarbeit: Schlechterstellung trotz Tarifvertrag?
Frage des Monats der Servicestelle Faire Zeitarbeit und Werkverträge
22.12.2021
Darf ein einzelner Arbeitsvertrag in der Zeitarbeit die tariflichen Mindeststandards unterschreiten? Die Frage des Monats der Servicestelle faire Zeitarbeit und Werkverträge klärt auf: Wenn in der Zeitarbeit ein Tarifvertrag wie bspw. von DGB und iGZ oder BAP angewendet wird, muss grundsätzlich immer der gesamte Tarifvertrag angewendet werden. Ein Arbeitsvertrag darf keine tarifliche Regelung verschlechtern oder gar ausschließen. Eine Besserstellung durch einzelne Arbeitsverträge hingegen ist durchaus möglich.
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