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Arbeitsschutz

Moderner Arbeitsschutz sichert gesunde Arbeitsplätze und trägt zu fairen Wettbewerbsbedingungen bei.

Wirksamer Arbeitsschutz in den Betrieben in Nordrhein-Westfalen ist selbstverständlicher Bestandteil gelebter Sozialpartnerschaft. Hierdurch wird die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten und damit auch die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe erhalten. Die Gestaltung sicherer und gesundheitserhaltender Arbeitsbedingungen ist vorrangig ein wesentlicher Bestandteil einer verantwortungsvollen Unternehmensführung.

Die staatlichen Arbeitsschutzbehörden in Nordrhein-Westfalen und die Unfallversicherungsträger unterstützen die Unternehmen in der Wahrnehmung dieser Verantwortung durch vielfältige Beratungs- und Informationsangebote. Ihre Aufgabe ist es aber auch, Defizite in den Unternehmen durch eine konsequente Aufsicht zu benennen und abzustellen.

Gleichzeitig bedeutet moderner Arbeits- und Gesundheitsschutz auch, dass sich möglichst viele Betriebe über ihre gesetzlichen Pflichten hinaus um die Gesundheit ihrer Beschäftigten kümmern und Maßnahmen betrieblicher Gesundheitsförderung anbieten. Hierdurch wird die Gesundheit der Beschäftigten gefördert und somit die Grundlage für dauerhafte Arbeits- und Leistungsfähigkeit geschaffen.

Zielgerichtetes Handeln im Arbeitsschutz braucht aktuelle und umfassende Informationen.

Das Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen (LIA) stellt für die Gesundheitsberichterstattung des Landes Daten, Berichte und Analysen zur Gesundheitssituation in der Arbeitswelt in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. So befragt das LIA seit 1994 regelmäßig Beschäftigte in Nordrhein-Westfalen zu ihrer Belastungssituation am Arbeitsplatz. Auf dieser Grundlage werden Problemschwerpunkte erkannt und präventive Maßnahmen im Arbeits- und Gesundheitsschutz entwickelt.

Weitere Informationen

Flyer zu Arbeitnehmerrechten: Beschäftigte dürfen maximal acht Stunden, in Ausnahmefällen zehn Stunden pro Arbeitstag arbeiten. Der gesetzliche Urlaubsanspruch bei einer Fünf-Tage-Woche beträgt 20 Tage; aber erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit. Und wenn Beschäftigte krank werden, muss der Arbeitgeber das Gehalt bis zu sechs Wochen weiterbezahlen, sofern diese seit mindestens vier Wochen im Unternehmen angestellt sind. Weitere Beispiele finden sich im Flyer.

Flyer zu Ansprechstellen bei Fragen und Problemen: Wer sich über unzumutbare Arbeitsbedingungen beschweren will, kann sich an das Arbeitsschutz-Telefon NRW wenden, wer Fragen zu Tarifverträgen hat, an das Tarifregister NRW und bei Fragen zu Zeitarbeit und Werkvertrag kann man sich an die Servicestelle Faire Zeitarbeit und Werkverträge wenden. Weitere Ansprechstellen finden sich im Flyer.

Flyer zum Arbeitsschutz in der Fleischindustrie: Die Broschüre „Arbeitsschutz in der Fleischindustrie. Ihre Rechte und wo Sie Unterstützung bekommen.“ wurde aufgrund der gesetzlichen Änderungen im Arbeitsschutzrecht, im Mindestlohngesetz und im GSA Fleisch überarbeitet und steht ab sofort in der aktualisierten Fassung in den Sprachen Deutsch, Bulgarisch, Polnisch, Rumänisch und Ungarisch zur Verfügung.

Die Flyer können über den Broschürenservice des Ministeriums bestellt werden: www.mags.nrw/broschuerenservice.

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) informiert Betriebe und Beschäftigte zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft und im Gartenbau. Auf der Webapp Agriwork finden sich mehrsprachige Informationen zum Thema Saisonarbeit. Zudem stellt die SVLFG Plakate, Betriebsanweisungen und Videos zu Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus Sars-Cov-2 bereit.