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Hilfe und Beratung zum Arbeitsschutz

Nicht immer wissen Beschäftigte oder Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, an wen sie sich wenden können, wenn es um Fragen zum Arbeitsschutz geht. Zum Beispiel: Welche Pausen stehen mir als Beschäftigten zu? Wer bietet Hilfe bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung? Bei wem können sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei einem möglichen Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz oder bei einer Gefährdung am Arbeitsplatz beschweren? Die Arbeitsschutzverwaltung bietet dafür unterschiedliche Angebote an.

Unter der Telefonnummer 0211 3101 1133 erhalten Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber und Beschäftigte ab sofort von Montag bis Donnerstag (9.00 – 15.00 Uhr) und Freitag (9.00 – 14.00 Uhr) Antworten auf ihre Fragen zu sicherer und gesunder Arbeit. Die Telefonhotline ist eine erste Anlaufstelle für Menschen, die Fragen zum Arbeitsschutz haben.

Ansprechstellen bei den Arbeitsschutzdezernaten der Bezirksregierungen

In Nordrhein-Westfalen sind die Dezernate 55, 56 und 57 der Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster für die Überprüfung der Einhaltung des Arbeitsschutzes zuständig. Sie kontrollieren, ob in Betrieben oder an Arbeitsplätzen Gefährdungen für die Beschäftigten bestehen und gehen Beschwerden über Verstöße nach. Dazu gehört zum Beispiel die Kontrolle von Arbeitsstätten, gleich ob Büro oder Baustelle, Arbeitszeiten oder der Betriebssicherheit. Welche der fünf Bezirksregierung für die Prüfung von möglichen Arbeitsschutzmängeln zuständig ist, richtet sich nach dem Standort der gemeldeten Betriebe beziehungsweise den Arbeitsorten. Eine Übersicht mit allen Kreisen und Städten, sowie den zuständigen Bezirksregierungen hat das Schulministerium Nordrhein-Westfalen in einer interaktiven Karte zusammengestellt.
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