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Rechte und Pflichten im Arbeitsschutz

Beschäftigte, die in einem Unternehmen in Deutschland arbeiten, sind durch das Arbeitsschutzgesetz geschützt.

Es verpflichtet Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu ergreifen, um Unfälle und Gefährdungen für die Gesundheit der Beschäftigten zu verhindern. Das umfasst die sichere und gesundheitsgerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen. Im Gegenzug sind die Beschäftigten verpflichtet, die Vorschriften zum Arbeitsschutz umzusetzen. Betriebsärztinnen, bzw. Betriebsärzte oder Fachkräfte für Sicherheit unterstützen die Arbeitgeberin bzw. den Arbeitgeber beim Arbeits- und Gesundheitsschutz. Auch Beschäftigte können sich bei Fragen an sie wenden.

Das Arbeitsschutzgesetz ist die wichtigste Grundlage für den betrieblichen Arbeitsschutz in Deutschland. Ergänzt und konkretisiert wird es durch eine Reihe von Arbeitsschutzverordnungen: Etwa zur Gestaltung von Arbeitsplätzen und –stätten (Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung), dem betrieblichen Gesundheitsschutz (Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge) oder dem Schutz vor Gefahrstoffe (Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen).Ergänzend zum Arbeitsschutzgesetz gibt es Gesetze für Personengruppen, die besonderen Schutz benötigen,  wie z. B. schwangere Beschäftigte (Mutterschutzgesetz) oder Jugendliche (Jugendarbeitsschutzgesetz).

Diese gesetzlichen Anforderungen werden durch die Technischen und Arbeitsmedizinischen Regeln ergänzt. Die Regeln empfehlen Wege zur Einhaltung der Gesetze, Verordnungen. Sie dienen Arbeitgebern und Arbeitsschutzfachkräften als Orientierungshilfe bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes im Betrieb.

Broschüre „Arbeitsschutz in Deutschland“

Die wichtigsten Informationen zum Thema Arbeitsschutz fasst die Broschüre „Arbeitsschutz in Deutschland“ zusammen. Dort erfahren Beschäftigte welche Rechte und Pflichten sie haben und was z. B. unter Gefährdungen am Arbeitsplatz oder einer Unterweisung verstanden wird.