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Arbeitszeit

Die Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung sind äußerst vielfältig. In jedem Fall muss die Arbeitszeitregelung den gesetzlichen Arbeitsschutzbestimmungen entsprechen.

Beschäftigte dürfen pro Arbeitstag maximal acht Stunden tätig sein. In bestimmten Ausnahmefällen kann die Arbeitszeit allerdings auf bis zu zehn Stunden ausgeweitet werden. Zudem gibt es einen Anspruch auf Pausenzeiten. Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden sind 30 Minuten Pause vorgeschrieben. Wenn die Arbeitszeit neun Stunden übersteigt, erhöht sich die Pausenzeit auf 45 Minuten. Auch wichtig: Zwischen den Arbeitszeiten, also vom Arbeitsende bis zum nächsten Arbeitsbeginn, müssen im Regelfall mindestens elf Stunden Ruhezeit liegen.

Weitere Informationen zu Arbeitszeitregelungen in Verbindung mit Gesundheit und Arbeitsschutz erhalten Sie hier auf der Website des LIA.

Die Broschüre LIA.praxis 6 „Arbeitszeit gesund gestalten.“ zeigt außerdem, wie vielseitig der Faktor Arbeitszeit für die Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz ist. Gleichzeitig stellt die Broschüre Wege vor, wie diese Herausforderung gemeistert werden kann. Dieser einmal erarbeitete Standard kann als Vorlage für die Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung genutzt werden.