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Die Gefährdungsbeurteilung

Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen mittels einer Gefährdungsbeurteilung ist eine der zentralen Verpflichtungen der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers.

Die Gefährdungsbeurteilung dokumentiert mögliche Gefahrenpotenziale im Betrieb. Mit ihr kann die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber feststellen, welche Maßnahmen für den Schutz der Beschäftigten notwendig sind. Eine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung ist für jeden Betrieb mit mindestens einer bzw. einem Beschäftigten verpflichtend (§5 des ArbSchG).

Wichtig: Die Gefährdungsbeurteilung muss aktualisiert werden, wenn es maßgebliche Veränderungen der Arbeitsbedingungen oder neue Informationen zu Gefährdungsumständen am Arbeitsplatz gibt.

Der Handlungsleitfaden „Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz“ des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales erläutert die einzelnen Schritte der Gefährdungsbeurteilung und liefert praktische Tipps und Beispiele für die Erstellung.

Eine Zusammenfassung über Inhalt und Aufbau der Gefährdungsbeurteilung, weitere Informationen und Praxisanleitungen für die Erstellung hat das das Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen online zusammengestellt.