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Tschechischer LKW-Fahrer erhält deutschen Mindestlohn

Ein tschechischer LKW-Fahrer hat beim Arbeitsgericht in Bonn wegen Lohndumpings geklagt. Für seinen tschechischen Arbeitgeber hatte er vor allem Aufträge für die Deutsche Post in Deutschland übernommen. Deshalb wollte er auch nach deutschen Maßstäben bezahlt werden und hat den deutschen Mindestlohn verlangt. Nun ist klar: Die Post zahlt dem Mann die Differenz zum deutschen Mindestlohn aus.

Angefangen hatte alles im Sommer 2015. Damals wurde der 42-jährige LKW-Fahrer aus Südböhmen von einer deutschen Polizeistreife angehalten. Neben der klassischen Kontrolle der Fahrzeugpapiere stellten ihm die Beamten auch Fragen zu seinem Stundenlohn.

Tatsächlich verdiente der LKW-Fahrer monatlich rund 460 Euro – bei 160 Arbeitsstunden. Nach der Begegnung mit der deutschen Polizei fing er an, genau Buch zu führen und jeden Tag aufzuschreiben, wann er über die Grenze fuhr, wo er geparkt hatte und wo er zum Be- und Entladen hielt.
Mit dieser Aufstellung ging der Fahrer zu einer Beratungsstelle des DGB-Projektes „Faire Mobilität“, bei der Beschäftigte aus Osteuropa zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen in Deutschland beraten werden. Die Projektmitarbeiter*innen erklärten ihm, dass für ihn auch der deutsche Mindestlohn gilt. Er war zwar bei einem tschechischen Unternehmen beschäftigt, aber überwiegend in Deutschland tätig. Mit Hilfe der Beratungsstelle brachte der Fahrer den Fall vor das Bonner Arbeitsgericht.

Jetzt wurde die Deutsche Post aktiv. Sie einigte sich mit dem Kläger, ihm die Differenz zwischen dem Bruttolohn, den er von seinem Arbeitgeber erhielt und dem gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland nachzuzahlen: nach seinen Angaben rund 10.000 Euro.

Der tschechische Arbeitgeber ist in dieser Regelung rechtlich außen vor. Mit der Einigung wollte die Post einem möglichen Urteil zuvorkommen, sagt Michael Wahl vom DGB-Projekt "Faire Mobilität": „Es gibt keine Anerkennung der Schuld durch die Deutsche Post. Zunächst sah es so aus, dass alle Seiten für Rechtssicherheit in dem Prozess sorgen wollten. Nachdem alle Beweise vorlagen, hat sich die Deutsche Post aber entschieden, lieber den Fahrer auszuzahlen, als durch ein Urteil für Rechtssicherheit zu sorgen.“

Keine Abrechnung über verbreitetes Spesen-Modell

So eine Rechtssicherheit wünscht sich der DGB aber generell für die Beschäftigten im Transport-Gewerbe und fordert eine Abschaffung des verbreiteten Spesen-Modells.

Nach dem erhalten Fahrer nämlich bis zu zwei Drittel ihres tatsächlichen Einkommens über Zulagen, etwa für Auslandstage und -Übernachtungen. Auf diese "Spesen" zahlt der Arbeitgeber aber keine Sozialabgaben wie die Krankenversicherung.

Das eigentliche Grundgehalt ist jedoch wesentlich geringer und berechnet sich anhand des "ortsüblichen Mindestlohns" am Sitz des Unternehmens - in diesem Fall Tschechien. Arbeiten die Fahrer aber nicht, etwa durch Krankheit, wird zwar das geringe Grundgehalt weiter gezahlt, nicht aber die Spesen. So werden die Fahrer doppelt benachteiligt.

Quelle: MDR/“Faire Mobilität“