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Unfallschutz bei der Arbeit zu Hause

Auch Unfälle bei der Arbeit zu Hause sind über die gesetzliche Unfallversicherung gedeckt. Hierbei gelten allerdings spezielle Regeln.

Unfälle infolge einer versicherten Tätigkeit unterliegen dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung - auch wenn die Tätigkeit nicht im Büro, sondern beispielsweise an einem Arbeitsplatz zu Hause ausgeübt wird. Allerdings bedeutet dies nicht, dass alle Unfälle während der Arbeitszeit automatisch auch als Arbeitsunfälle zählen. Entscheidend für diese Frage ist, ob der Unfall infolge einer Tätigkeit mit direktem Zusammenhang zu den beruflichen Aufgaben entstanden ist.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Hier finden Sie auch das folgende Beispiel zur Veranschaulichung:
"Fällt eine Versicherte die Treppe hinunter und verletzt sich dabei, weil sie im Erdgeschoss die unterbrochene Internetverbindung überprüfen will, die sie für die dienstliche Kommunikation benötigt, wäre dieser Unfall versichert. Fällt sie hingegen die Treppe hinunter, weil sie eine private Paketsendung entgegennehmen will, wäre dies nicht versichert. Denn eigenwirtschaftliche - das heißt private - Tätigkeiten sind auch im Büro grundsätzlich nicht gesetzlich unfallversichert."