Schwarzarbeit bekämpfen!
Grundlage für die Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung ist das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG). Darin hat der Gesetzgeber den Begriff „Schwarzarbeit“ definiert und in der Hauptsache die Behörden der Zollverwaltung, namentlich die Finanzkontrolle Schwarzarbeit mit der Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen dieses Gesetz beauftragt. Für Verstöße gegen das Handwerks- und Gewerberecht sind daneben originär die nach Landesrecht zuständigen Behörden verantwortlich. Dies sind in NRW die Ordnungsbehörden der Großen kreisangehörigen Städte und im Übrigen die Kreisordnungsbehörden .
Für eine erfolgreiche Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung haben sich auf nationaler und internationaler Ebene unterschiedliche Stellen und Behörden auf eine Zusammenarbeit verständigt.