Beratung und Hilfe für ausländische Beschäftigte
Besondere Probleme bei der Durchsetzung und Einhaltung fairer Arbeitsbedingungen gibt es in der Zeitarbeit und bei Werkvertragsbeschäftigten. Um Beschäftigte aus osteuropäischen EU-Staaten besser über ihre Arbeitnehmerrechte in Deutschland aufzuklären, sie beim Einfordern dieser Rechte zu unterstützen und dadurch ihre Arbeitssituation zu verbessern, fördert das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW mit ESF- und Landesmitteln ein Beratungsangebot. Auf der Internetseite "Arbeitnehmerfreizügigkeit fair gestalten" erhalten Sie weitergehende Informationen zum Projekt.
Neben dem vom Land geförderten Projekt „Arbeitnehmerfreizügigkeit fair gestalten“ gibt es in NRW weitere Beratungsstellen für ausländische oder mobile Beschäftigte, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert werden. Informationen zu den Angeboten und Standorten der Beratungsstellen finden Sie über folgende Links: