Foto: Pixabay

Minijobs

Das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium setzt sich dafür ein, die Arbeitsbedingungen in Minijobs zu verbessern und die Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu fördern.

Nach dem deutschen Sozialversicherungsrecht sind sogenannte Minijobs geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, bei denen

  • entweder das Arbeitsentgelt regelmäßig 520 Euro pro Monat nicht übersteigt (geringfügig entlohnte Beschäftigung) oder
  • die Beschäftigung von vornherein nur von kurzer Dauer ist (kurzfristige Beschäftigung).

Aber Achtung:

Ein Minijob begründet keine eigenständige Absicherung in der Kranken-, Pflege-, und Arbeitslosenversicherung, da nur pauschale Beiträge durch den Arbeitgeber bezahlt werden. In der gesetzlichen Rentenversicherung hingegen besteht Versicherungspflicht, wenn sich die Minijobberin bzw. der Minijobber nicht von ihr befreien lässt. Mit einem geringen Eigenanteil erwirbt man damit den gleichen sozialversicherungsrechtlichen Status wie ein vollbeschäftigter Arbeitnehmer, von der Absicherung bei Erwerbsminderung bis hin zu Ansprüchen auf eine medizinische oder berufliche Rehabilitation. Auch die zu erwartende Höhe einer später zu zahlenden Rente steigt.

Alle Minijobberinnen und Minijobber sind gesetzlich unfallversichert. Die Beiträge zahlt allein der Arbeitgeber. Die Unfallversicherungsträger übernehmen im Falle eines Arbeits- oder Wegeunfalls sowie bei Berufskrankheiten die notwendigen Kosten.

Bei Arbeitsverhältnissen in Privathaushalten gelten reduzierte Pauschalbeiträge, zusätzlich ist für sie eine vereinfachte Meldung, das sogenannte Haushaltsscheckverfahren, eingeführt worden.

Obwohl das deutsche Sozialversicherungsrecht Minijobs als geringfügige Beschäftigungsverhältnisse qualifiziert, bedeutet dies nicht, dass Menschen in Minijobs schlechter behandelt werden dürfen als die übrigen Beschäftigten.

Das NRW-Arbeitsministerium setzt sich dafür ein, die Arbeitsbedingungen in Minijobs zu verbessern und die Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu fördern.

Weitere Informationen finden Sie im Flyer Minijobs. Informationen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS).