Selbstständig, angestellt, sozialversicherungspflichtig?
Die meisten Selbstständigen sind nicht Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Rentenversicherung. Es gibt jedoch einige Selbstständige, die dem Gesetz nach in der Rentenversicherung pflichtversichert sind. Dazu zählen u.a. Handwerker, Hebammen sowie freiberufliche Lehrer, Künstler und Publizisten. Auch Selbstständige mit nur einem Auftraggeber sind unter Umständen versicherungspflichtig. Zudem stellt sich bei einigen Beschäftigungsformen die Frage, ob überhaupt eine wirkliche Selbstständigkeit vorliegt oder vielleicht doch ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.
Hierzu gilt es, immer den individuellen Fall zu prüfen. Eine verbindliche Klärung für alle Bereiche der Sozialversicherung übernimmt die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung.