Soziale Absicherung für Selbstständige
Altersvorsorge
Nur ein Teil der Selbstständigen ist in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Selbstständige, die nicht pflichtversichert sind, müssen in der Regel für sich selbst entscheiden, welche Form der Altersvorsorge für sie die richtige ist. Hierzu zählen beispielsweise ein privater Vermögensaufbau, private Lebens- und Rentenversicherungen (beispielsweise die sogenannte Rürup-Rente) oder auch die gesetzliche Rentenversicherung.
Bei der Entscheidung, welche Form der Altersvorsorge verpflichtend oder individuell sinnvoll ist, hilft die Deutsche Rentenversicherung. Bei einer Beratung werden der bisherige Versicherungsverlauf und die private Vorsorge ebenso in den Blick genommen wie die familiären Verhältnisse. Dabei geht es neben der Altersrente auch um die Frage nach einem Erwerbsminderungsschutz.
Erste Informationen finden Sie in der Broschüre der Deutschen Rentenversicherung.
Kranken- und Pflegeversicherung
Selbstständige müssen sich eigenverantwortlich um ihre Absicherung im Krankheits- und Pflegefall bemühen. Sie haben die Wahl zwischen einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung oder einer privaten Krankenversicherung. Die Bemessungsgrundlage für den Mindestbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung ist für Selbstständige abgesenkt worden. Hiervon profitieren insbesondere Soloselbstständige mit geringem Einkommen. Bei der Entscheidung zwischen gesetzlicher oder privater Krankenversicherung sollten die damit verbundenen Vor- und Nachteile abgewogen werden. Insbesondere gilt dies für Versicherte mit Kindern in der Familienversicherung. Wer sich für eine private Krankenversicherung entscheidet, kann zumindest als Selbständiger nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren.
Grundlegende Informationen gibt es auf dem Existenzgründungsportal des Bundeswirtschaftsministeriums.
Arbeitslosenversicherung
Für Selbstständige, die ihre Tätigkeit neu aufnehmen, gibt es die Möglichkeit, sich freiwillig in der Arbeitslosenversicherung weiter zu versichern, wenn sie zuvor über einen längeren Zeitraum sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren oder Arbeitslosengeld I bezogen. Diese Versicherung ist ein wichtiger Baustein und kommt in beruflichen Umbruchsituationen zum Tragen, wenn die selbstständige Tätigkeit wieder aufgegeben wird.
Weitere Informationen finden Sie im Existenzgründungsportal des Bundeswirtschaftsministeriums und bei der Bundesagentur für Arbeit.
Gesetzliche Unfallversicherung
Einige gewerblich Selbstständige und freiberuflich Tätige sind kraft Gesetzes, also ohne Antragstellung, in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Die meisten Selbstständigen, Unternehmerinnen oder Unternehmer können sich freiwillig gegen die Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit in der gesetzlichen Unfallversicherung versichern. Wenn Sie aufgrund eines Unfalls arbeitsunfähig sind und Sie Ihre bisherige Arbeit nicht mehr ausüben können, kommt die Unfallversicherung über die medizinische Rehabilitation auch für die berufliche Wiedereingliederung auf.
Nähere Informationen finden Sie auf der Seite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Das Risiko einer Berufsunfähigkeit ist in vielen Fällen nicht mehr durch eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung abgedeckt. Als Selbstständige oder Selbstständiger sollten Sie sich darüber informieren, ob und unter welchen Bedingungen Sie Ansprüche auf eine Berufsunfähigkeits- bzw. Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung erwerben bzw. erhalten können.